Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.05.1955

Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1955 - 2 StR 805/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1163
BGH, 16.06.1955 - 2 StR 805/51 (https://dejure.org/1955,1163)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1955 - 2 StR 805/51 (https://dejure.org/1955,1163)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1955 - 2 StR 805/51 (https://dejure.org/1955,1163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,1163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 6
  • NJW 1955, 1197
  • MDR 1955, 755
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 13.12.1937 - 5 D 430/37

    Der Wertersatz des VZG. ist eine Geldstrafe im weiteren Sinne und demgemäß nicht

    Auszug aus BGH, 16.06.1955 - 2 StR 805/51
    Dieses Gesetz kann daher als Rechtsgrundlage für die Ersatzeinziehung, die eine Geldstrafe im weiteren Sinne ist (vgl RGSt 74, 326; 72, 33),nicht herangezogen werden (§ 2 a StGB).
  • RG, 29.10.1940 - 4 D 422/40

    1. Keine Ersatzeinziehung bei Devisenzuwiderhandlungen gegen den Erben des

    Auszug aus BGH, 16.06.1955 - 2 StR 805/51
    Dieses Gesetz kann daher als Rechtsgrundlage für die Ersatzeinziehung, die eine Geldstrafe im weiteren Sinne ist (vgl RGSt 74, 326; 72, 33),nicht herangezogen werden (§ 2 a StGB).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Der Bundesgerichtshof ist bisher in entsprechender Anwendung des § 5 StPO von seiner Zuständigkeit ausgegangen, wenn das Landgericht in einem einheitlichen Urteil aufgrund bloßer Verhandlungsverbindung nach § 237 StPO über die Berufungs- und erstinstanzliche Sache ohne Sachverbindung entschieden hat (BGH MDR 1955, 755).
  • OLG Koblenz, 14.05.1997 - 1 Ws 256/97
    Vom Nachforderungsverbot erfaßt werden die Kosten, die zum Zeitpunkt des früheren Kostenansatzes (hier am 20. Februar 1995) schon entstanden und fällig gewesen, jedoch aus irgendeinem Grund nicht in Ansatz gebracht worden sind (Oestreich/Winter/Hellstab GKG 5 7 Rdnr. 4, 6, 7; Hartmann Kostengesetze, § 7 GKG Rdnr. 4, 9; BGH NJW 1955, 1197).
  • BGH, 29.05.1990 - 1 StR 208/90

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Bisher ist der Bundesgerichtshof entsprechend § 5 StPO zwar von seiner Zuständigkeit ausgegangen, wenn das Landgericht aufgrund bloßer Verbindung nach § 237 StPO in einem einheitlichen Urteil über die Berufungs- und die erstinstanzliche Sache entschieden hatte (BGH MDR 1955, 755).
  • BGH, 27.01.1953 - 2 StR 558/52
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 18.12.1985 - 2 StR 534/85

    Grundsatz der prozessualen Fürsorgepflicht und Beschleunigungsgebot - Rüge der

    Der Senat ist für die Entscheidung über das Rechtsmittel auch insoweit zuständig, als es sich gegen die im angefochtenen Urteil enthaltene Berufungsentscheidung richtet (BGH MDR 1955, 755; Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 135 GVG Rdn. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1955 - 3 StR 514/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,2863
BGH, 26.05.1955 - 3 StR 514/54 (https://dejure.org/1955,2863)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1955 - 3 StR 514/54 (https://dejure.org/1955,2863)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1955 - 3 StR 514/54 (https://dejure.org/1955,2863)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,2863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Verbrauchs der Strafklage durch das Revisionsgericht - Verkauf des Restbestandes an unzüchtigen Abbildungen und Schriften - Zuständigkeit des Revisionsgerichts bei Verbindung von erstinstanzlichen Strafsachen - Zulässigkeit der Herstellung und Anpreisung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1198 (Ls.)
  • MDR 1955, 755
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 21.12.1920 - II 1214/20

    1. Zum Begriff der Tatsache in § 186 StGB. 2. Dürfen zum Beweis der Wahrheit

    Auszug aus BGH, 26.05.1955 - 3 StR 514/54
    Dieser hat seine Entscheidung nach der tatsächlichen Gestaltung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu treffen (RGSt 44, 392 [395]; 55, 129 [135]; 73, 164 [166]).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 26.05.1955 - 3 StR 514/54
    Immerhin aber müssen sich die Teilstücke der gesamten Handlung einer nach Gegenstand, Zeit und Ausführungsart begrenzten Gesamtvorstellung einordnen; der die Einzelhandlung auslösende Teilvorsatz muss sich schon aus dem Gesamtwillen ergeben und von ihm bestimmt sein (RGSt 58, 183; RG HRR 1941 Nr. 1017; BGHSt 1, 313 [315]).
  • BGH, 03.12.1954 - 6 StR 108/54
    Auszug aus BGH, 26.05.1955 - 3 StR 514/54
    Die Strafverfolgung ist nicht verjährt, gleichgültig, ob die sechsmonatige Verjährungsfrist gemäss § 13 des Hessischen Pressegesetzes vom 23. Juni 1949 (GVBl S 75) in Betracht kommt (so BGHSt 7, 40) oder die einjährige gemäss § 22 des Reichspressegesetzes.
  • RG, 27.09.1937 - 2 D 498/37

    Ein allgemeiner Entschluß, zahlreiche Straftaten zu begehen, deren Ausführung

    Auszug aus BGH, 26.05.1955 - 3 StR 514/54
    Ein tatrichterliches Urteil wegen einer Fortsetzungstat erledigt mit seiner Rechtskraft alle vor seiner Verkündung begangenen, in den Fortsetzungszusammenhang gehörenden Einzelhandlungen (RGSt 72, 211).
  • RG, 15.01.1931 - III 859/30

    Kann im Ermittelungsverfahren wegen eines durch die Presse begangenen Vergehens

    Auszug aus BGH, 26.05.1955 - 3 StR 514/54
    Die Frage, ob diese richterliche Handlung zur Unterbrechung der Verjährung geeignet ist, ist zu bejahen (vgl RGSt 65, 82; BGH NJW 1953, 1680 Nr. 17 a).
  • RG, 31.01.1911 - V 783/10

    1. Greift die Vorschrift des § 269 St.P.O. auch dann Platz, wenn das Gericht

    Auszug aus BGH, 26.05.1955 - 3 StR 514/54
    Dieser hat seine Entscheidung nach der tatsächlichen Gestaltung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu treffen (RGSt 44, 392 [395]; 55, 129 [135]; 73, 164 [166]).
  • RG, 16.05.1924 - I 489/23

    1. Zum Begriff des Vermögensschadens beim Betrug. 2. Wird die Annahme einer

    Auszug aus BGH, 26.05.1955 - 3 StR 514/54
    Immerhin aber müssen sich die Teilstücke der gesamten Handlung einer nach Gegenstand, Zeit und Ausführungsart begrenzten Gesamtvorstellung einordnen; der die Einzelhandlung auslösende Teilvorsatz muss sich schon aus dem Gesamtwillen ergeben und von ihm bestimmt sein (RGSt 58, 183; RG HRR 1941 Nr. 1017; BGHSt 1, 313 [315]).
  • RG, 31.03.1939 - 4 D 733/38

    1. Verbrechen der Rassenschande, die mit verschiedenen Personen begangen sind,

    Auszug aus BGH, 26.05.1955 - 3 StR 514/54
    Dieser hat seine Entscheidung nach der tatsächlichen Gestaltung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu treffen (RGSt 44, 392 [395]; 55, 129 [135]; 73, 164 [166]).
  • BGH, 22.12.1964 - 5 StR 528/64

    Rechtsmittel

    Das war auch hier nach § 4 StPO zulässig (BGHSt 4, 152 = JZ 1953, 639; BGH NJW 1955, 1198).

    Die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs als Revisionsgerichts für die verbundenen Strafsachen ergibt sich aus § 5 StPO (3 StR 514/54 vom 26. Mai 1955; 4 StR 346/55 vom 13. Oktober 1955).

  • BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87

    Revision bei Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Zwar bejaht der Bundesgerichtshof seine Zuständigkeit für die Revision gegen ein Berufungsurteil auch dann, wenn über bei einer Strafkammer im ersten und im zweiten Rechtszug anhängige, miteinander verbundene Strafsachen in einem einheitlichen Urteil entschieden worden ist (BGH NJW 1955, 1198; BGH LM Nr. 3 zu § 135 GVG; stand. Rechtspr.).
  • BGH, 30.01.1968 - 1 StR 319/67

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung -

    Selbst dann hat die Rechtsprechung dieses übergeordnete Gericht als das zuständige Rechtsmittelgericht angesehen, wenn die Anfechtung allein eine Sache betraf, die sonst - ohne die Verbindung - einen anderen Rechtsmittelweg genommen hätte oder für die - allein - ein Rechtsmittel überhaupt ausgeschlossen wäre (RGSt 22, 113; 31, 125; 48, 93; 59, 363, 364; 62, 63; 63, 421, 423; 68, 414; RG DJ 1941, 349; RG GA 45, 29; RGZ 166, 360, 363; BGHSt 4, 207; BGH MDR 1955, 755 Nr. 722; 1956, 146 zu § 24 GVG; 1957, 370 Nr. 42; BGH LM GVG § 135 Nr. 3).
  • BGH, 29.03.1960 - 4 StR 29/60

    Unerlaubtes Führen eines akademischen Grades - Verwirkung der Rüge durch

    Obwohl die Strafkammer gegen den angeklagten Ehemann Sch., soweit dieser zu Geldstrafe verurteilt ist, als Gericht zweiten Rechtszuges, und soweit dieser zu Freiheitsstrafe verurteilt ist, als Gericht ersten Rechtszuges nach Verbindung beider Sachen erkannt hat, ist der Bundesgerichtshof für die ganze Revision zuständig (vgl. BGH NJW 1955, 1198 Nr. 17; auch BGH NJW 1955, 1890 Nr. 18).
  • BGH, 10.02.1961 - 4 StR 536/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Obwohl die Strafkammer gegen den Angeklagten, soweit dieser im Falle I verurteilt ist, als Gericht zweiten Rechtszuges, und soweit dieser in den Fällen II und III verurteilt ist, als Gericht ersten Rechtszuges nach Verbindung beider Sachen erkannt hat, ist der Bundesgerichtshof für die ganze Revision zuständig (vgl. BGH NJW 1955, 1198 Nr. 17; auch BGH NJW 1955, 1890 Nr. 18).
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 513/56

    Rechtsmittel

    Durch die auf der Verbindung beruhende einheitliche Entscheidung des Landgerichts ist die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht auch hinsichtlich des in erster Instanz vom Schöffengericht abgeurteilten Falles begründet (BGH NJW 1955, 1198 Nr. 17).
  • BGH, 09.02.1968 - 4 StR 574/67

    Rechtsmittel

    Die Verbindung einer Strafsache des ersten Rechtszuges mit einer bei demselben Gericht anhängigen Berufungssache (§ 237 StPO) ist nach ständiger Rechtsprechung zulässig (BGH NJW 1955, 1198; BGHSt 19, 177, 182) [BGH 13.08.1963 - 2 ARs 172/63].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht